Vor fast 150 Jahren begründete der amerikanische Landarzt Andrew Taylor die Grundlagen der Osteopathie. Er ging davon aus, dass der menschliche Körper als Einheit betrachtet werden muss, und alle Köpersysteme miteinander verbunden sind. Sein Grundgedanke war hierbei, dass sich der menschliche Körper in einem Gleichgewicht befinden sollte.
In der Osteopathie wird versucht, diese körpereigene Balance wiederherzustellen und die natürliche Selbstregulation anzuregen.
In meiner Behandlung ist es mir wichtig, Sie nicht nur als Patient sondern als ganz individuellen Menschen zu sehen, in Ihrem beruflichen und privaten Umfeld, mit Ihrer eigenen Geschichte, Ihren Lebensgewohnheiten und Bedürfnissen sowie Ihrer körperlichen und psychischen Verfassung.
Die Osteopathie ist grundsätzlich eine Selbstzahlerleistung. Allerdings haben bereits viele Krankenkassen und Zusatzversicherungen den Mehrwert der osteopathischen Behandlung erkannt und beteiligen sich an den Kosten. Bei den privaten Krankenkassen ist die Erstattung hier im Einzelfall von Ihrem gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen der Krankenkassen abhängig. Die Rechnungsstellung erfolgt hier in der Regel nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Auch einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Einzelfall anteilig die Kosten einer osteopathischen Behandlung. Ob und unter welchen Voraussetzungen Ihr gesetzlicher Versicherungsträger zahlt, erfahren Sie über folgenden Link: bvo-Kostenerstattung
Bitte beachten Sie, dass die Krankenkassen ihre Satzungen ändern dürfen, und es daher zu Abweichungen kommen kann. Ein persönliches Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter ist daher zusätzlich zu empfehlen. Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Rechnung unabhängig zum Erstattungverhalten von Ihnen zu begleichen ist.